Kauf eines Schiessgeräts

  1. Wahl der Waffe

    Zuerst müssen Sie sich entscheiden, was für eine Waffe Sie erwerben möchten. Tun sie dies unbedingt bevor Sie sich mit den Behörden befassen, da für unterschiedliche Waffen unterschiedliche Bewilligungen nötig sind. Am Besten gehen Sie bei einem Waffenhändler vorbei und lassen Sie sich beraten. Sie können gerne auch bei einem unserer Trainings vorbeischauen, wir haben immer mehrere verschiedene Gewehre da, welche Sie gerne ausprobieren können. Die gängigsten Modelle die geschossen werden, sind die beiden Sturmgewehre 90 und 57. Ebenfalls eher häufig anzutreffen sind Standardgewehr und Karabiner, wobei der Karabiner eher für Liebhaber und das Standardgewehr für sehr versierte Schützen geeignet ist.

  2. Wahl der nötigen Bewilligung

    Hier wird die Angelegenheit ein wenig komplizierter. Unterschieden wird hier nämlich zwischen dem normalen “Waffenerwerbsschein” und der “kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen”. Wir bringen hier etwas licht ins Dunkel: Wollen Sie einen Karabiner oder Standardgewehr erwerben, dann genügt der Waffenerwerbsschein. Wollen Sie ein Sturmgewehr erwerben, dann genügt der Waffenerwerbsschein nur dann, wenn Sie dazu kein Magazin mit mehr als 10 Patronen Kapazität besitzen. Sie dürfen dann kein Magazin mit grösserer Kapazität besitzen, sonst verstossen Sie gegen das Waffenrecht! Um ein Sturmgewehr mit grossem Magazin besitzen zu dürfen (was wir empfehlen) müssen Sie die “kantonalen Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen” beantragen. Dies ist zwar etwas umständlicher, lohnt sich aber durchaus.

  3. Beantragen der Bewilligung

    Zuallererst benötigen Sie einen Strafregisterauszug von sich. Diesen können sie HIER bestellen. Der Preis dafür beträgt 20 Franken. Bitte beachten Sie, dass der Strafregisterauszug zur zeit der Beantragung der Bewilligung nicht älter als 3 Monate sein darf. Dazu benötigen Sie eine Kopie Ihrer Identitätskarte (2-Seitig).

    Für den Waffenerwerbsschein müssen Sie das ausgefüllte Gesuch zur Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins, welches Sie HIER herunterladen können, zusammen mit Strafregisterauszug und Kopie der ID, an Ihre Wohngemeinde senden. Den Rest übernimmt Ihre Gemeinde und Sie erhalten den Waffenerwerbsschein per Post zugestellt.

    Für die kantonale Ausnahmebewilligung müssen Sie das ausgefüllte Gesuch zur Ausstellung einer Ausnahmebewilligung, welches Sie HIER herunterladen können, zusammen mit dem Strafregisterauszug und der Kopie Ihrer ID, an das Kantonale Waffenbüro senden. Sie erhalten nach einigen Tagen einen Anruf von der Kantonspolizei Zürich, zur Vereinbarung eines Termins zum Vorsprechen. Sie werden dort kurz von einem Polizisten zu Ihrer Person und wieso sie eine Waffe kaufen möchten befragt. Stellte die Polizei dabei fest, dass man Ihnen eine Waffe anvertrauen kann, erhalten Sie Ihre Ausnahmebewilligung per Post. Das polizeiliche Gespräch findet nur bei der ersten Beantragung einer Ausnahmebewilligung statt.

    Ihren Strafregisterauszug erhalten Sie in allen Fällen ebenfalls per Post zurück.

  4. Kauf des Schiessgeräts

    Mit der entsprechenden Bewilligung und einem amtlichen Ausweis können Sie nun bei dem Waffenhändler Ihres Vertrauens oder natürlich auch bei einem privaten Verkäufer eine Waffe erwerben. Die Bewilligung dient dabei als Kaufvertrag und wird in dreifacher Ausführung ausgefüllt. Eine dieser Ausführungen erhalten Sie zurück, sie dient Ihnen als Beleg, dass Sie die Waffe rechtmässig erstanden haben. Eine weitere Ausführung sendet der Verkäufer an die zuständige Behörde.

Habe Sie eine Waffe mit einem Waffenerwerbsschein erworben, dann ist an dieser Stelle alles erledigt. Haben Sie Ihre Waffe mit der Ausnahmebewilligung erworben, dann müssen Sie nach zwei Jahren eine Bestätigung an die Behörde senden, dass Sie Mitglied in einem Schützenverein sind. Dafür dürfen Sie sich gerne an unseren Vorstand wenden.

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Vorschriften zum Waffentransport