Vorschriften zum Waffentransport

In Verbindung mit dem Transport von Schiessgeräten und Munition kursieren viele Gerüchte und es kommt unweigerlich immer wieder zu Missverständnissen. Deswegen haben wir HIER ein Infoblatt von Protell für Sie zum Download, um möglicherweise teuer werdenden Irrtümern vorzubeugen.


Im folgenden Abschnitt sind einige Verhaltensweisen aufgeführt, welche wir empfehlen würden. Diese sind nicht alle Gesetzlich so vorgeschrieben, Sie sichern sich dadurch aber zusätzlich ab. Es hat sich gezeigt, dass selbst unsere Ordnungskräfte nicht immer mit den geltenden Vorschriften vertraut sind. Wenn Sie sich vollumfänglich an das Infoblatt (Siehe oben) halten, sind sie rechtlich abgesichert, was aber nicht bedeutet, dass Sie bei einer Kontrolle keine Probleme erwarten. Mit den folgenden Massnahmen können sie dieses Risiko reduzieren.

  • Transportieren Sie Ihre Waffe an einem Ort, welchen Sie während der Fahrt nicht erreichen können. Dafür bietet sich zum Beispiel der Kofferraum oder der Rücksitz an.

  • Auf keinen Fall darf die Waffe geladen sein. Ebenfalls darf das Magazin nicht abgespitzt sein.

  • Wir empfehlen das Magazin nicht in die Waffe einzusetzen und dieses gegebenenfalls getrennt von der Waffe zu transportieren.

  • Es ist grundsätzlich erlaubt, die Munition im gleichen Behältnis wie die Waffe zu transportieren. Wir empfehlen dies aber nicht. Für das Schiessen in unserem Stand benötigen Sie sowieso keine eigene Munition und die von uns verkaufte Munition darf nicht Zuhause gelagert werden. Sollten Sie trotzdem Munition und Waffe transportieren müssen, empfehlen wir die Waffe im Kofferraum und die Munition auf dem Rücksitz zu lagern.

  • Führen Sie beim Transport Ihrer Waffe eine Kopie des entsprechenden Waffenerwerbsscheines oder der Ausnahmebewilligung mit. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und Sie werden nicht gebüsst, wenn Sie entsprechende Dokumente nicht vorweisen können. Es gibt aber Fälle, wo Waffen vorübergehend beschlagnahmt wurden, bis das entsprechende Dokument vorgewiesen wurde.

  • Transportieren Sie keinesfalls eine Waffe, deren Besitzer sich nicht ebenfalls im Fahrzeug befindet. Dies ist ausdrücklich Verboten und die Strafe geht über das ordentliche Bussgeldverfahren hinaus.


Wie bereits erwähnt gehen diese Empfehlungen teilweise über die konkreten Gesetze hinaus. Wenn dem so ist, ist das dem Wortlaut zu entnehmen. Wenn Sie sich an diese Empfehlungen halten, sollten Sie allerdings keine Probleme bei einer Kontrolle haben. Sollten Sie noch fragen haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir empfehlen ebenfalls die Homepage von Protell, dort werden einige wichtige Fragen im Detail beantwortet.

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